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Unterlagen

Zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot)!

Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) ist vom Brautpaar selbst beim zuständigen Standesamt durchzuführen!

  • Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann nicht vom Schloss Obermayerhofen für Sie durchgeführt werden.
  • Braut und Bräutigam sollten nach Möglichkeit gemeinsam beim Standesamt einen Termin vereinbaren.

Das zuständige Standesamt für die Ermittlung der Ehefähigkeit ist:

  • Für Brautpaare mit Hauptwohnsitz in Österreich:
    Das Standesamt des Hauptwohsitzes des Mannes oder der Frau.
  • Für Brautpaare mit derzeitigem Hauptwohnsitz im Ausland; Mann oder Frau hatten jedoch früher einen Hauptwohnsitz in Österreich:
    Das Standesamt des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.
  • Für Brautpaare die im Ausland wohnen und nie einen Hauptwohnsitz in Österreich hatten:
    Standesamt Wien-Innere Stadt, 1082 Wien, Schlesingerplatz 4
    Tel.: 01/40134-99-08581
    Achtung! Mindestens 3 Monate vor der standesamtlichen Trauung mit dem Standesamt Wien-Innere Stadt Kontakt aufnehmen.


Die bei Ihrem Standesamt erstellte Niederschrift samt Originaldokumenten ist anschließend dem Standesamt Ebersdorf zu übermitteln.
Bitte bei Ihrem Standesamt die Unterlagen so zeitgercht einreichen, dass Niederschrift und Dokumente mindestens 14 Tage vor der standesamtlichen Trauung dem Standesamt Ebersdorf übermittelt werden können.

Niederschrift und Dokumente können

  • von Ihrem Standesamt an das Standesamt Ebersdorf direkt übersandt werden
    Adresse: Standesamtsverband Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222)
  • oder Sie geben die Niederschrift und Originaldokumente persönlich im Standesamt Ebersdorf ab (Termin Hochzeitsbesprechung)

Für österreichische Staatsbürger

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate).
    Wird von dem Standesamt ausgestellt, welches Ihre Geburtsurkunde ausgestellt hat. Achtung: Die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend!
  • Staatsbürgerschaftsnachweis.
    Wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt.
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes
    (Meldezettel, Meldebescheinigung, etc.)
  • Nachweis akademischer Grade
    (Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde, etc.)
  • Geburtsurkunde der gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des/der früheren Ehepartner
  • Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss aller Vorehen.
    Achtung: Auf dem Scheidungsurteil/beschluss muss die Rechtskraft vermerkt sein!

Für Staatsbürger anderer Staaten

  • Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt nach.
    Die Rechtsvorschriften der verschiedenen Staaten sind so unterschiedlich, dass nur für jede Person individuell eine Aussage getroffen werden kann.
  • Grundsätzlich sind jedenfalls erforderlich:
    - Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, o.ä.
    - Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass)
    - Nachweis des Wohnsitzes
    - Heiratsurkunden aller Vorehen
    - Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss aller Vorehen
    - Nachweis akademischer Grade- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder
    Achtung: Alle Dokumente sind gegebenenfalls als Originaldokumente und in Übersetzung vorzulegen!
  • Zusätzlich ist jedenfalls eine Bestätigung der Ehefähigkeit des Heimatstaates notwendig.
    D.h. dass Ihr Heimatsstandesamt bzw. die vertretungsbehörde Ihres Heimatstaates bestätigt, dass sie aufgrund der Rechtsvorschriften Ihres Heimatstaates heiraten dürfen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis für Deutschland, etc.).

Kirchliche Trauung / Dokumente:

Trauungsprotokoll:
Kann bis ca. 6 Wochen vor dem gaplanten Trauungstermin direkt beim Pfarramt Bad Waltersdorf aufgenommenw erden. In diesm Fall muß der Pfarrer der Heimatpfarre seine Zustimmung geben, dass die Trauung in der hiesigen Pfarre abgehalten werden darf.

Das Trauungsprotokoll kann auch bereits in der Heimatpfarre aufgenommen und an unseren Pfarrer geschickt werden.

Falls die Ehe im Ausland geschlossenw erden soll, muß das Trauungsprotokoll dem zuständigen bischöflichen Ordinariat zur Beglaubigung weitergeleitet werden. Von dort werden die Trauungspapiere an das Pfarramt geleitet, in dessen Bereich die kirchliche Trauung gefeiert werden soll.

Taufurkunden:

  • des Brautpaares
  • im Original
  • oder beglaubigte Abschriften, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen

Standesamtliche Trauungsurkunde:

  • Liegt bereits vor oder Sie erhalten Sie direkt vom Standesbeamten nach der Trauungszeremonie

2 Trauzeugen:

  • Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen amtlichen Lichbildausweis vorweisen.

Pfarrer:

  • Sie können gerne den Pfarrer Ihres Vertrauens mitbringen, sollten sich jedoch in diesem Fall direkt mit dem Pfarramt Bad Waltersdorf in Verbindung setzen.

Kontaktadresse:

für weitere Auskünfte bzw. Terminabsprachen

Katholisch
Pfarramt Bad Waltersdorf
Herr Pfarrer Samer
A-8271 Bad Waltersdorf
Tel. 03333/2224

Evangelisch
Evangelisches Pfarramt A.B.
Pfarrerin Barbara Schildböck
Martin Luther Platz 2
A-8230 Hartberg
Tel. 03332/62376

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